06.06.2023

Kanton Bern: Gut gemeint ist bei der Verordnung leider nicht gut gemacht

Die für die familienergänzende Bildung und Betreuung relevante FKJV soll revidiert werden. Unglücklicherweise könnten sich viele der angedachten Anpassungen als kontraproduktiv für die Branche erweisen. In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung der FKJV hat kibesuisse auf die entsprechenden Risiken hingewiesen und Änderungen vorgeschlagen.

Vor zwei Monaten hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern das Konsultationsverfahren zur Teilrevision der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) lanciert. Nun hat kibesuisse die Stellungnahme zu den geplanten Änderungen in der FKJV eingereicht. 

Erhöhung der Beiträge ausgeblieben 

Im vorliegenden Verordnungsentwurf wurde die Gelegenheit versäumt, die Maximalbeiträge der Betreuungsgutscheine zu erhöhen oder zumindest zu indizieren. Kibesuisse hat deshalb in seiner Stellungnahme gefordert, die Beiträge anzupassen und mit Hilfe der Indizierung an die Teuerung angleichen zu können. 

Durcheinander bei den Kompetenzen und Qualifikationen 

Der Schwerpunkt der Teilrevision sind die unzureichenden Anpassungen der Artikel zum Personal und Betreuungsschlüssel. So würde die vorgeschlagene Unterteilung in Fach-, Assistenz- und übriges Personal nur vermeintlich dazu beitragen, die bestehenden Schwierigkeiten bei der Umsetzung der FKJV zu lösen. Zugleich werden verschiedene Kompetenzen und Qualifikationen miteinander vermischt, sodass fragwürdig ist, ob die gewünschte Wirkung erzielt werden könnte. Kibesuisse schlägt deshalb massgebliche Änderungen in den entsprechenden Artikeln vor, um Qualifikation und Berufserfahrungen angemessener zu berücksichtigen. 

Überhöhte Anforderungen 

Verschiedene detaillierte Vorgaben sollen neu die Lücke der fehlenden Regelungen zur familienergänzenden Bildung und Betreuung in Tagesfamilien schliessen. Dabei geht der vorgeschlagene FKJV-Entwurf weit über grundlegende Bestimmungen hinaus. Stattdessen werden die Tagesfamilienorganisationen gemäss FKJV-Entwurf unnötig in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt beziehungsweise bevormundet. Kibesuisse empfiehlt deshalb in seiner Stellungnahme, den Verordnungsentwurf zu verschlanken und auf die wesentlichen Aspekte zu reduzieren.

Zur Stellungnahme